Burghardt-Gymnasium Buchen

Entschuldigungsregelungen
Entschuldigungen wegen Krankheit
Entschuldigungen müssen mündlich oder schriftlich erfolgen und spätestens am zweiten Tag nach dem Fernbleiben vom Unterricht vorgelegt werden.
Bei der mündlichen Verständigung der Schule ist binnen dreier Tage eine schriftliche Meldung nachzureichen.
Die Entschuldigung muss durch den Erziehungsberechtigten oder – bei volljährigen Schülerinnen und Schülern – durch diese selbst erfolgen.
Die gesetzlichen Hinweise zur Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht, Verhinderung, Befreiung und Beurlaubung sind in der Schulbesuchsverordnung §1 – § 4  geregelt. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schulleitung unverzüglich unter Angabe des Grundes am Erkrankungstag telefonisch bis 07.30 Uhr zu verständigen.


Entschuldigungen für den Sportunterricht
sind der Sportlehrerin / dem Sportlehrer zu Beginn der Sportstunde schriftlich vorzugelegen, sofern am Tag des Sportunterrichts die Schule besucht wird. Es besteht Anwesenheitspflicht, auch wenn die Schülerin / der Schüler nicht aktiv an den sportlichen Übungen teilnehmen kann.
Kann der Sportunterricht wiederholt nur passiv besucht werden, so ist der Sportlehrkraft ein ärztliches Attest vorzulegen, bei längerer passiver Teilnahme kann der Schulleiter die Vorlage eines  amtsärztlichen Zeugnisses verlangen Fehlzeiten im Sportunterricht gelten offiziell als unentschuldigt, wenn dem Fachlehrer drei Schultage nach der Absenz keine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Befreiungen vom Unterrichtsbesuch
können nur in Ausnahmefällen und nach rechtzeitigem schriftlichem Antrag erteilt werden.
Bevor ein Antrag gestellt wird, ist es ratsam, sich zuerst

o mit der Sportlehrkraft (Befreiung von der Anwesenheit im Sportunterricht),
o dem Klassenlehrer (Befreiung bis zu zwei Tagen) bzw.
o mit dem Schulleiter (ab drei Tagen) zu besprechen.

Eine Befreiung zur Verlängerung des Urlaubs ist generell nicht möglich. Es liegt im Interesse aller, dass auch kurz vor oder gleich nach den Ferien ein geregelter Unterricht stattfinden kann.


Entsprechende Formulare können Sie hier herunterladen.