Burghardt-Gymnasium Buchen

Pflichtunterricht und Fördermaßnahmen/Pflichtunterricht und Fördermaßnahmen /Verordnung des Kultusministeriums

Liebe Eltern,

 bezüglich der Fördermaßnahmen bzw. der „Alternativverpflichtungen" gibt es offensichtlich einige Missverständnisse und Informationsdefizite, die ich mit diesem Schreiben zu beseitigen versuche.

Die Kultusminister aller Bundesländer haben in einer Kultusministerkonferenz festgelegt, dass ein Schüler bis zum Abitur 265 Jahreswochenstunden Pflichtunterricht absolviert haben muss. Rein rechnerisch ergeben sich damit für den Schüler in den Klassen 5 – 12 pro Klassenstufe 33 Wochenstunden. Die genaue Aufteilung der Jahreswochenstunden auf die einzelnen Klassenstufen bestimmt die Schule. Die Schule legt die sog. Kontingentstundentafel für die Stufen 5 -10 fest. In dieser Stundentafel sind die vom KM zur Verfügung gestellten Stundenkontingente für die einzelnen Fächer und die Verwendung der Poolstunden festgelegt.

 

Aktuelle Kontingentstundenstafel am BGB

Am BGB haben die Klassen 5 – 6 nur 31 bzw. 32 Wochenstunden, in Stufe 7 sind es 33,5, in Stufe 8 sind es 34,5, in Stufe 9 und 10 sind es je 36 Wochenstunden.

In diesen Stunden sind 10 so genannte Poolstunden enthalten. Das heißt, ein Schüler, der die Bestimmungen zum Erreichen der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) regulär erfüllt, muss in seinem Schülerdasein neben den üblichen Unterrichtsstunden auch 10 Poolstunden absolvieren.

Nach dem Erlass des baden-württembergischen Kultusministeriums sind 5 dieser Poolstunden im „Pflichtbereich" angesiedelt, das heißt für alle Schüler einer Stufe fest im Jahresstundenplan verankert. Dazu gehören am BGB in den Klassen 5 und 6 die Klassenlehrerstunde, in Kl. 7 eine Zusatzstunde in der 2. Fremdsprache, in Klasse 9 eine zweite Biologiestunde und in Klasse 10 eine Stunde ITG. (Informationstechnik)

Die anderen 5 Poolstunden sind für Fördermaßnahmen zu verwenden, die entweder der fachspezi-fischen Förderung dienen oder aber auch der Förderung besonderer Neigungen oder Interessen oder der Förderung wichtiger Kompetenzen, z. B. der Förderung der Sozialkompetenz dienen.

Am BGB wurde hierzu von einem verantwortungsvollen pädagogischen Team ein Konzept entwickelt, welches vom Regierungspräsidium Karlsruhe positiv beurteilt und genehmigt wurde.

Schüler mit Schwächen in den Hauptfächern besuchen fachliche Fördermaßnahmen.

Die anderen Schüler nehmen nach diesem Konzept Angebote wahr, die der Förderung von Neigungen oder Kompetenzen dienen.

Sie nehmen solche Angebote – z. B. eine AG – also nicht deshalb wahr, weil wir sie dazu zwingen, sondern weil diese Stunden in dem verpflichtenden Gesamtbudget von 265 Jahreswochenstunden enthalten sind und weil wir davon ausgehen, dass sie auch Freude bei der AG oder beim Erbringen einer Leistung empfinden. Als Schule verfolgen wir mit diesen Angeboten zudem einen ganzheitlichen Ansatz der Persönlichkeitsbildung.

Wir praktizieren dabei am BGB durchaus flexible Lösungen und betreiben keine „Erbsenzählerei". Kein Schüler muss eine AG besuchen! Es wird auch nicht verlangt, dass er einen weiteren Nachmittag an der Schule verbringen muss, wir wollen im Gegenteil die Pflichtstundentafel der Schüler nach Möglichkeit entlasten. Deshalb erkennen wir auch ehrenamtliches soziales Engagement an der Schule an, z. B. Mitarbeit in der SMV, Mitarbeit als Schülermentor, Mitarbeit in der Schülerbibliothek oder in der Schülercafeteria oder beim Tag der offenen Tür oder bei der Organisation anderer Veranstaltungen.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Anfertigung einer fachbezogenen etwas umfangreicheren Hausarbeit oder in der Teilnahme an einem Wochenendworkshop z.B. zum Thema Kunst oder

Selbstverteidigung oder zum Thema „Entspannungsübungen" u.a. Mit solchen Angeboten wollen wir auch die Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein der Schüler fördern und die Entwicklung sozialer und personaler Kompetenz unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen

M. Lauer

Oberstudiendirektor