Burghardt-Gymnasium Buchen

Vertretungskonzept des BGB

Stand: September 2008

Ziele:

  • Qualität und Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten.
  • So wenig wie möglich Unterricht ausfallen lassen.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Kollegium und Eltern schaffen.


Grundsätze:
  • Vertretungsunterricht (VU) ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht.
  • Folgende Rangfolge wird generell bei Vertretungen beachtet:
    1. Vertretung durch Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten
    2. Vertretung durch einen Fachlehrer des ausgefallenen Faches
    3. Allgemeine Vertretung
  • Die Fachschaften der Hauptfächer stellen sukzessive Vertretungsmaterialien für die Stufen 5-10 zur Verfügung. Diese werden in zugänglichen Ordnern abgelegt. Insbesondere im Fall 2 und 3 wird der Einsatz von Vertretungsmaterialien empfohlen.
  • Bei vorhersehbaren Vertretungen (Fortbildung, Klassenfahrt, Beurlaubung u.a.) stellt die zu vertretende Lehrkraft Planungsunterlagen/Material für den Unterricht zur Verfügung, auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können und bei denen selbständiges Arbeiten der Klasse (unter Aufsicht) angeordnet werden kann. Entsprechende Ablagevorrichtungen werden im Sekretariat aufgestellt.
  • Die Schüler(innen) der Oberstufe haben bei Abwesenheit des Kursleiters grundsätzlich die Pflicht, den jeweiligen Lehrstoff /weiter) zu bearbeiten und/oder wichtige Themenbereiche selbstständig zu wiederholen.
  • Die Mehrarbeit und Belastung, die durch VU und zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Eine ausgewogene Jahres- belastung entsprechend dem Umfang der Unterrichtsverpflichtung der Kolleg(inn)en wird angestrebt.


Verlässlichkeit:

Für die Stufe 5 und 6 soll von der 1.- 5. Stunde verlässlich Unterricht oder VU stattfinden.
Für die 1. Stunde steht dafür eine telefonische Vertretungsbereitschaft zur Verfügung.
In der 6. Stunde steht nach Möglichkeit eine Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung. Diese kann auch durch Schülermentoren oder Jugendbegleiter geleistet werden. Dabei ist eine gelockerte Aufsicht durch Lehrer zu gewährleisten.

Die Fachschaften der Hauptfächer stellen sukzessive Vertretungsmaterialien für die Stufen 5-10 zur Verfügung.

Dieses Konzept wurde von der Gesamtlehrerkonferenz am 17.09.08 einstimmig verabschiedet!