Burghardt-Gymnasium Buchen

Schulleitung und das Team des Sekretariats

Für Informationen stehen Ihnen die Schulleitung und das Team des Sekretariats gerne zur Verfügung.


Seki_Schulleitung

 

v. l. n. r : OStD Manfred Lauer, M. Anik, B. Schleissinger, StD A. Wawatschek

 
Grußwort des Schulleiters

Herzlich willkommen auf der Homepage des Burghardt-Gymnasiums Buchen!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule.
Das Burghardt-Gymnasium ist mit seinen rund 900 Schülerinnen und Schülern die größte Schule in der Trägerschaft der Stadt Buchen.
Die Stadt Buchen präsentiert sich an der Landschaftsgrenze zwischen Odenwald und Bauland als ein aufstrebendes Mittelzentrum im ländlich strukturierten Neckar-Odenwald-Kreis im nördlichen Teil von Baden-Württemberg.
In dieser ländlichen Region erfüllt das Burghardt-Gymnasium (BGB) als allgemeinbildendes Gymnasium eine wichtige Aufgabe als Zentrum für qualifizierte Bildung mit einem großem Einzugsgebiet.

Darüber hinaus bereichert das BGB mit Theateraufführungen, Auftritten von Chor, Orchester, Band sowie mit Aktivitäten im Sport und in anderen Bereichen das kulturelle Angebot der Stadt. Schulleitung und die für die Gestaltung der Homepage verantwortlichen Lehrer und Schüler werden sich bemühen, den Informationsstand der Homepage stets aktuell zu halten.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen die Schulleitung gerne auch im persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Manfred Lauer
Schulleiter

 
Burghardt-Gymnasium - Offene Ganztagsschule mit sprachlichem und naturwissenschaftlichem Profil sowie mit Sportprofil

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Das Burghardt-Gymnasium Buchen ist ein allgemein bildendes Gymnasium, welches
seit 1954 den Namen "nach dem früheren Wohltäter der Stadt" - Dr. Burghardt - trägt. Die Schule wird  von derzeit 897 Schülern in 35 Klassen besucht. Für den Unterricht stehen 66 Lehrkräfte zur Verfügung.

Als Antwort auf die flächendeckende Einführung des achtjährigen Gymnasiums (G8) in Baden-Württemberg, hat das Burghardt-Gymnasium ein zeitgemäßes Modell entwickelt, das neben attraktiven Bildungswegen im Pflichtbereich ein umfassendes pädagogisches Betreuungs- und Förderangebot umfasst.
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Pädagogische Konzeption
Grundsätzliche pädagogische Zielsetzungen
Die Ganztagesbetreuung muss als pädagogische Chance hinsichtlich der Werteerziehung im Allgemeinen und der Erziehung zur sozialen Kompetenz im Besonderen betrachtet werden. Nachhaltige Werteerziehung verlangt eine Schule als „Lebens- und Erfahrungsraum". Lernen muss mehr vermitteln als ein „Schulpensum" abzuarbeiten!  Entscheidend ist, soviel Belehrung wie möglich durch Erfahrung zu ersetzen!
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Unser BGB-Leitbild
Jeder Mensch ist wertvoll.
Wir - alle am BGB-Schulleben Beteiligten - gehen freundlich und respektvoll miteinander um, akzeptieren und tolerieren uns.
Wir sind offen für Neues, sorgen für ein positives und motiviertes Arbeitsklima und lernen voneinander.
Wir übernehmen Verantwortung für uns selbst und unser Miteinander und gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit unseren Mitmenschen und unserer Umwelt um.
Im Fall von Konflikten suchen wir gemeinsam nach fairen Lösungen.
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Schulstruktur
  • Hier finden Sie Informationen über das bisherige, 9-jährige Gymnasium. Das 9-jährige Gymnasium wird mit dem Schuljahr 2011/2012 enden.
  • Hier finden Sie Informationen über das 8-jährige Gymnasium. Das 8-jährige Gymnasium begann mit dem Schuljahr 2004/2005.
 
Umweltbildung und Umwelterziehung am Burghardt-Gymnasium Buchen

Ökologisch denken und handeln

Lernen mit „Kopf, Herz und Tat“ – dies ist eine der vielfältigen Zielsetzungen des Schulprofils am Burghardt-Gymnasium. Seit einigen Jahren werden im Schulkonzept neue Ideen entwickelt und umgesetzt. So soll beispielsweise zwischen den theoretischen Ansätzen des Unterrichts und den praktischen Aspekten der Umwelterziehung vermittelt werden.

Beides wird häufig miteinander in Verbindung gebracht, jedoch existieren oftmals keine konkreten Berührungspunkte. Zudem gibt es an Baden-Württembergs Schulen kein Lehrfach Umwelterziehung oder Ökologie. Es ist vielmehr eine Querschnitts-aufgabe, die in fast allen Lehrplänen des Gymnasiums verankert ist. Umwelt-erziehung ist somit eine permanente Herausforderung, die leider häufig zu abstrakt, ohne den praktischen Bezug zum Leben an einer Schule, gesehen wird.

Um diesem Problem entgegenzuwirken wurde im Jahr 2002 am Burghardt-Gymnasium das ökologische Handlungsfeld ins Leben gerufen. Ziel ist eine Schule, in der Umweltschutz praktiziertes Handeln ist.

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Schulordnung

In unserer Schule begegnen sich täglich viele Menschen unterschiedlichen Alters mit verschie­denen Aufgaben und Interessen. Bildung in all ihrer Vielfalt zu erwerben und zu vermitteln ist unser wichtigstes Ziel. Dabei sollen gegenseitige Achtung und Toleranz sowie Verantwortung das Zusammenleben in der Schule bestimmen und ihr Bild nach außen prägen. Wir, die am Schulleben beteiligt sind, wollen jeden Einzelnen sowie die Gemein­schaft dort schützen, wo Gefährdung, Verletzung oder Schaden droht. Wir – Eltern, Lehrer und Schüler - bemü­hen uns, auftretende Probleme offen und rechtzeitig anzusprechen, um gemeinsame Lösungen zu suchen. Die folgenden Abmachungen geben dem Schulleben einen verbindlichen Rahmen.

 

Im Zentrum steht der Unterricht

Wir erkennen an, dass jeder für den gemeinsamen Lernerfolg mit verantwortlich ist, und verhalten uns diesem Ziel entsprechend.

Guter Unterricht lebt von der Einhaltung vereinbarter Regeln, insbesondere von

  • Pünktlichkeit
  • aktiver Mitarbeit, Aufmerksamkeit
  • Ideenreichtum, Kreativität
  • guter Vor- und Nachbereitung, insbesondere gemachten Hausaufgaben
  • gegenseitigem Zuhören, störungsfreiem Miteinander
  • gegenseitigem Helfen und Verständnis
  • Ehrlichkeit und Offenheit

Nach dem Gong zum Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler in den Klassenzimmern auf.

Wenn der Lehrer zehn Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht anwesend ist, meldet der Klassen­sprecher oder sein Stellvertreter das Fehlen im Sekretariat.

 

Verlassen des Schulgeländes

Schüler dürfen das Schulgelände während des Schultages nicht verlassen. Es gelten dabei die folgenden Ausnahmen:

Schüler der Kursstufen dürfen in Freistunden, während der großen Pause und in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, wenn dazu eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

Schüler der Klassenstufen 5 – 10 dürfen das Schulgelände in Freistunden und während der großen Pause nicht verlassen. Eine Ausnahme zur Erledigung dringender privater Angelegenheiten ist nur möglich, wenn dazu die schriftliche Genehmigung eines Lehrers und ein schriftlicher Antrag eines Erziehungsberechtigten vorliegen. (In Sonderfällen, z. B. spontan notwendiger Arztbesuch, entscheidet die Schule.)

Schüler der Stufen 5 – 10 dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, wenn die Erziehungsberechtigten eine für das ganze Schuljahr gültige schriftliche Genehmigung erteilen.

Verlassen Schüler aus privaten Gründen das Schulgelände, erlöschen die Aufsichtspflicht der Schule und der Versicherungsschutz.

 

Weitere Verhaltensregeln während des Schultages

 Fach- und Sammlungsräume werden nur mit Erlaubnis des Fachlehrers betreten.

Die Schüler bis einschließlich Klasse 9 gehen in der 1. großen Pause auf den Schulhof. Diese Pflicht gilt auch, wenn die Schüler das Pausenfrühstück in der Cafeteria kaufen. Schüler bis Klasse 9 dürfen in der 1. großen Pause nur dann im Gemeinschaftsraum bleiben, wenn sie für den Verzehr des Frühstücks Cafeteriageschirr benötigen (Müsli, Warmgetränke).Der Verzehr von warmen Speisen ist im Schulgebäude aus Gründen der Müll- und Geruchs­vermeidung nicht erlaubt. Ausnahmen sind mit Genehmigung der Schulleitung in speziell ausgewiesenen Bereichen möglich.

Beim Pausenfrühstück im Gemeinschaftsraum und beim gemeinsamen Mittagessen im Speisesaal achten wir auf gute Tischmanieren.

Außerhalb der Pausen tragen wir dazu bei, dass im Gemeinschaftsraum und in der Bibliothek in Ruhe gearbeitet und gelernt werden kann.

Ballspiele sind im Schulgebäude verboten und im Schulhof nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt. Da Schneeballwerfen gefährlich ist, ist es verboten. Radfahrer nehmen auf dem Schulhof Rücksicht auf Fußgänger und steigen rechtzeitig ab. Die Räder sind an den vorgesehenen Stellplätzen abzustellen und zu sichern. Krafträder und Motorroller werden auf den öffentlichen Parkplätzen abgestellt.

Aus Sicherheitsgründen dürfen die Steckdosen in den Klassenzimmern nur für unterrichtliche Zwecke genutzt werden.

Die Nutzung aller elektronischen Geräte, (z. B. Handys, Player, Kameras) ist auf dem Schulgelände sowie während außerunterrichtlicher Veranstaltungen verboten. Die Geräte sind ganz ausgeschaltet und weggepackt. Lehrer können die Nutzung im Einzelfall freigeben. In der Handyzone vor dem Haupteingang kann mit Lehrererlaubnis telefoniert werden. Bei Verstößen wird das Gerät für den Rest des Schultags bei der Schulleitung sichergestellt. Es kann dort erst wieder nach Unterrichtsschluss abgeholt werden. Bei Wiederholung erweitert sich der Sanktionsrahmen.

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf dem Schulgelände verboten. Über Ausnahmen im Zusammenhang mit Feierlichkeiten entscheidet der Schulleiter.

Am Burghardt-Gymnasium wird nicht geraucht.

Schule und schulische Einrichtungen stellen einen großen Wert dar. Wir gehen deshalb mit allen Einrichtungs­gegenständen sorgsam und verantwortlich um. Bei mutwilligen Beschädigungen tritt persönliche Haftung ein. Private Gegenstände, insbesondere Geld und Wertsachen, müssen eigenverantwortlich beaufsichtigt werden. Eine Haftung kann die Schule nicht übernehmen.

Mit den Ressourcen Energie und Wasser gehen wir sparsam um.

 

Ordnung im Schulbereich

Wir sorgen eigenverantwortlich für Ordnung in den Klassenzimmern und im gesamten Schulbereich.

Wir üben Rücksichtnahme auf das Reinigungspersonal und unterstützen es, indem wir Schüler nach dem Unterricht unseren Platz aufräumen, den Stuhl auf den Tisch stellen und gemeinsam darauf achten, dass das Klassenzimmer in einem ordentlichen, müllfreien Zustand hinterlassen wird.

Wir Schüler übernehmen abwechselnd den Ordnungsdienst und sorgen für das Tafelwischen, Kreide, Schwamm, sinnvolles Lüften und die sparsame Nutzung der Heizung und Beleuchtung. Der Ordnungsdienst bleibt in den Pausen im Klassenzimmer.

Für besondere Aufgaben (Klassenbuch, Karten etc.) stellen sich Schüler zur Verfügung.

 

Fehlzeiten müssen entschuldigt werden

Abwesenheit – auch bei einzelnen Unterrichtsstunden - ist nur aus zwingenden Gründen möglich und erfordert immer eine schriftliche Entschuldigung der Eltern, Volljährige entschuldigen sich mit den vorgesehenen Formularen selbst.

Die Entschuldigungspflicht ist am ersten Fehltag umgehend zumindest mündlich, telefonisch oder elektronisch zu erfüllen. Eine schriftliche Mitteilung ist spätestens am dritten Tag nachzureichen.

Eltern gehen in Anerkennung der Erziehungspartnerschaft mit der Schule verantwortlich mit einer Entschul­digung von Fehlzeiten um, ebenso volljährige Schüler.

Muss ein Schüler während des Schultages den Unterricht bzw. die Schule z. B. wegen Erkrankung verlassen, meldet er sich beim Fachlehrer der laufenden oder folgenden Stunde ab. Kursstufenschüler melden sich bei der Schulleitung ab.

Werden in der Jahrgangsstufe 11 und 12 Klausuren wegen Krankheit versäumt, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Beurlaubungen müssen rechtzeitig im Voraus beantragt werden. Sie erfolgen für seine Unterrichtsstunde durch den Fachlehrer für bis zu zwei Schultagen durch den Klassenlehrer.

Längere Beurlaubungen müssen ebenso wie Beurlaubungen direkt vor oder nach Ferien schriftlich beim Schulleiter beantragt werden.

 

Neben dieser Schulordnung gelten noch weitere Regelungen:

BGB-rauchfrei-Regeln

Bibliotheksordnung

Computerraumordnung

Regelung zur Zahl der schriftlichen Arbeiten

Hausaufgabenregelung

SMV-Ordnung

 

(letzte Änderung am 25.01.12: Verlassen des Schulgeländes)

 
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